Spielordnung der Mixed-Volleyballrunde im Kreis Siegen-Wittgenstein

» Die Neuerungen 2026 sind fett geschrieben. «

1. Teilnahmeberechtigte Vereine

Alle Vereine und Teams aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein und der näheren Umgebung können in der Runde melden. Definition nähere Umgebung = Fahrzeit nicht länger als eine Stunde oder Fahrstrecke nicht weiter als 70 Kilometer.

2. Mannschaften

Es müssen jeweils 3 Damen und 3 Herren auf dem Feld stehen. Ausnahme: In den KSW Ligen 3, 4 & 5 ist es auch möglich mit 2 Damen und 4 Herren zu spielen.

Zugelassen sind drei Spielerrinnen mit Spielerpass der laufenden Saison (bis maximal Bezirksliga) auf dem Feld. Männer mit Spielerpass sind ohne Ausnahme nicht gestattet. Ein*e Spieler*in ist nur für eine Mannschaft spielberechtigt. (Ausnahme: Spieler*innen einer niedrigeren KSW Liga dürfen generell in einer darüber gelegenen Liga aushelfen.) Abweichungen mit vorherigem Einverständnis des Gegners, ausgeschlossen sind aber Sondervereinbarungen bezüglich männlicher Passspieler.

Spieler die in der laufenden KSW Saison einen Spielerpass hatten dürfen bis zum Ende der KSW Saison nicht eingesetzt werden, selbst wenn diese ihren Spielerpass abmelden sollten.

3. Netzhöhe

2,35 m
Antennen müssen in den beiden oberen Ligen (KSW 1 & 2) verwendet werden. In den unteren Ligen (KSW 3, 4 & 5) sind diese freigestellt, werden aber empfohlen.

4. Terminplan

Der ausgegebene Spielplan ist als Vorlage zu verstehen, die verbindlich eingehalten werden soll. Einvernehmliche Verlegungen nach dem angesetzen Termin sind möglich. Die Hinrunde und Rückrunde gehen fließend ineinander über, so dass mehr Spielraum für die Planung der letzten Hinrundenspiele bleibt. Der Stichtag 13.06.2026 für die Terminierung zum Abschluß der Runde ist verbindlich. Die Saison endet spätestens am 27.06.2027. Spiele, die danach ausgetragen werden, werden nicht gewertet.

5. Terminabsprachen

Der Spielplan ist verbindlich einzuhalten. Die Heimmannschaft lädt die Gastmannschaft spätestens 14 Tage - Trainingsabend sollte berücksichtigt werden - vor dem Termin ein. Sollte keine Einladung erfolgen sollte spätestens 7 Tage vor dem angesetzen Spieltag die Gastmannschaft bei der Heimmannschaft nachfragen. Bleibt eine Rückmeldung der Heimmannschaft bis zum Folgetag der Nachfrage aus, gilt dies als erste Absage der Heimmannschaft. Eine Zusage oder Absage zur Spieleinladung muss mindestens eine Woche vor dem Spieltermin erfolgen, andernfalls wird dies automatisch als Absage der Gastmannschaft gewertet. Sollte der Termin verschoben werden müssen, gibt die Heimmannschaft den Termin vor, nicht die Gastmannschaft. Sollte nach 3 Einladungen kein gemeinsamer Termin gefunden worden sein oder nach 2 gemeinsam gefundenen Terminen kein Spiel zustande gekommen sein, muss nicht weiter eingeladen werden und das Spiel wird 3:0 gegen den Verursacher gewertet. Dabei ist der vorgegebene Spieltermin zu berücksichtigen. Das Nicht-Antreten ohne vorherige Absage führt zum Spielverlust. Die gesamte Kommunikation bezüglich der Einladung muss schriftlich erfolgen!

Sollten Einladungen zu Terminen vor dem eigentlich angesetzen Spieltag erfolgen so werden diese nur als Vorschläge angesehen, und Absagen des gegnerischen Teams zählen daher nicht als Absagen im eigentlichen Sinne. Sollte allerdings ein vorverlegter Spieltermin gemeinsam angesetzt worden sein, greifen automatisch die üblichen Regeln und kurzfristige Absagen zählen dann auch als solche.

6. Schiedsgericht

Das Schiedsgericht wird von der Heimmannschaft gestellt. Ein Schiedsrichterschein ist nicht erforderlich, wohl aber eine gewisse Objektivität. Eine Punktetafel soll vorhanden sein. Es gelten die neuen Regeln die 2025 in Kraft getreten sind. Darüberhinaus wenden wir die neue Bewegungsstart-Regel beim gegnerischen Aufschlag für die Saison 2026/2027 an.

7. Sätze

3 Gewinnsätze im Rally-Point-System, 5. Satz bis 15, jede Mannschaft hat 2 Auszeiten pro Satz, keine technischen Auszeiten

Ausnahmen zur vorzeitigen Spielbeendigung (4. & 5. Satz) beim Erreichen der Hallenzeitbegrenzung:

  • die Mannschaft die beim Erreichen der Hallenzeitbegrenzung mit mindestens einem Punkt führt gewinnt den Satz automatisch
  • sollte ein Team dadurch ihren dritten Satzgewinn erreichen gewinnt dieses Team das Spiel
  • sollte es zum Satzausgleich kommen muss der 5. Satz noch angepfiffen werden, die Mannschaft die dann zuerst 3 Punkte erzielt hat gewinnt das Spiel (die 2 Punkte Abstand Regel entfällt)
  • die Wertung der vorzeitig beendeten Sätze erfolgt im 4. Satz mit 25:23 und im 5. Satz mit 15:13, unabhängig vom tatsächlichen Spielstand

Ausnahmen zum Ablauf des Tiebreaks (5. Satz) bei begrenzter Hallenzeit:

  • keine Pause zwischen dem 4. und 5. Satz
  • alle Auszeiten entfallen
  • Angaben sind so zügig wie möglich auszuführen
  • muss das Spiel im 5. Satz abgebrochen werden weil die Hallenzeit endet gewinnt die Mannschaft die zum Zeitpunkt des Abbruchs führt, die 2 Punkte Abstand Regel entfällt

8. Spielberichtsbogen

Der vereinfachte Entwurf ist zu verwenden, vollständig auszufüllen und von beiden Mannschaftsführer*innen zu unterschreiben. Die Bögen sollten bis Saisonende von den Mannschaftsführer*innen aufbewahrt werden. Spiele für die am Stichtag keine Berichte vorliegen werden mit 0:3 gegen die Heimmannschaft gewertet.

9. Ergebnismeldung

Das Spielergebnis ist umgehend (spätestens am Folgetag) durch den/die Heimmannschaftsverantwortliche*n über den persönlichen Zugang zur Runden-Homepage einzutragen.

10. Nichtantreten

Spiele, zu denen eine Mannschaft endgültig oder gemäß Ziffer 5 nicht antritt, werden für diese mit 0:3 gewertet. Mannschaften, die zu mehr als zwei Spielen nicht antreten, verlieren alle Punkte. Spiele gegen diese Mannschaften fallen aus der Wertung.

11. Wertung

Punkte - Satzdifferenz - Zahl der gewonnenen Sätze - direkter Vergleich

Es zählt die 3 Punktregel. Bei einem 3:0 oder 3:1 Sieg erhält der Sieger 3 Punkte, bei einem 3:2 Sieg erhält der Sieger 2 Punkte, der Verlierer erhält einen Punkt.

12. Einsprüche

Einsprüche, Beschwerden, Anregungen und alle anderen Anliegen können bei den Staffelleiter*innen angebracht werden. Bevorzugt werden sollte hier der*die jeweils verantwortliche Staffelleiter*in.

13. Anträge

Anträge sind bis spätestens 2 Wochen vor Ende der Sommerferien einzureichen, insbesondere Anträge der Liga 1 & 2 bezüglich des 4/2 oder 3/3 Spielmodus. Anträge die später eingehen können nicht mehr berücksichtigt werden, und es wird diesbezüglich keine Abstimmung bei der Saisonsitzung stattfinden.

14. Staffelleiter

Zu den Aufgaben der Staffelleiter gehört es Regeln aufzustellen, die für einen reibungslosen Spielbetrieb sorgen. Sie koordinieren Termine und erstellen Spielpläne und halten ein Auge auf die Ergebnisse und Tabellen. Sie untersuchen Regelverstöße und Streitfälle und behandeln diese nach der Spielordnung, und sorgen generell dafür dass Regeln und Fristen eingehalten werden. Sie dienen als Ansprechpartner und Schlichter für die Teams ihrer Liga und informieren über Regeländerungen, Meetings, Turniere und ähnliches.


Ergänzend hierzu gelten die Ordnungen des WVV, DVV und die internationalen Volleyballregeln mit Vorrang Ziffer 1- 12 der Spielordnung.


Stand: 21. September 2026